Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlungen?

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 14.1.2021 auch mit einem Gesetz das Bezirksverwaltungsgesetz geändert, um die Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlungen in außergewöhnlichen Notlagen sicherzustellen. Was zunächst nach einer Hilfestellung in Krisenzeiten klingt, entpuppt sich aber bei genauem Hinsehen als ein Hilferuf in Krisenzeiten, wie der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, die Gesetzesänderung kommentiert.

Rechtzeitig zur Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus musste die für IT-Fragen zuständige Staatssekretärin Smentek nämlich gegenüber den Vorstehern der BVV eingestehen, dass es im Land Berlin keine technische Lösung für digitale Sitzungen mit Abstimmungen unter Beteiligung von Verwaltungsmitarbeitern gibt. Das vom Land Berlin eingeführte System Nextcloud erfüllt zwar sicherheitstechnische Anforderungen der Verwaltung, mit ihm sind jedoch keine Sitzungen mit Ab- stimmungen durchführbar.

Verwenden die Bezirksverordnetenversammlungen die inzwischen gängigen Videokonferenzsysteme, bestehen ggf. datenschutzrechtliche Probleme und die Mitarbeiter der Verwaltung können dienstlich z. B. an Ausschusssitzungen nicht teilnehmen, da Nextcloud hier über keine Schnittstelle verfügt. Die Mitarbeiter müssten dann über ihre privaten PCs teilnehmen.

Erstes Fazit der gesetzlichen Änderung ist, dass die Bezirksverordnetenversammlungen jetzt zwar digital tagen dürfen, das Land Berlin aber nicht in der Lage ist, eine datenschutzrechtlich einwandfreie oder technisch funktionierende Lösung unter Einbeziehung der Verwaltungsmitarbeiter anzubieten.

Eine baldige Änderung dieser Situation konnte die Staatssekretärin auch nicht in Aussicht stellen, übrigens mit dem Hinweis, dass es ja „bis zum Beginn der Pandemie keinerlei Bedarf für die Einführung eines Videokonferenzsystems als landesweiten IKT-Basisdienst gab...“

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