13. Plenum 09.06.2022 – Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Debattiert wurde der Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Grünen, CDU und Linke zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes. Konkret geht es um die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 525 Euro für Ruhegehaltsempfänger. Begründet wird die Anhebung unter anderem mit der Angleichung an Regelungen für Bundesbeamte. Zudem werde der öffentliche Dienst dadurch attraktiver gemacht. Während die FDP das Vorhaben unterstützt, lehnt die AfD-Opposition die Gesetzesänderung ab, u.a. weil die Erhöhung zu niedrig sei und nur Menschen betreffe, die vor dem 65 Lebensjahr in Rente gingen. Der Antrag wurde gemäß Beschlussempfehlung angenommen.

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