Parlament beschließt neuen Medienstaatsvertrag

Politik hinkt dem Fortschritt häufig hinterher. So stellt es sich auch im Fall des neuen Medienstaatsvertrages dar, den das Abgeordnetenhaus in seiner gestrigen Sitzung beschlossen hat. Er löst den Rundfunkstaatsvertrag von 1991 ab, der die Regeln für Rundfunk in Deutschland festlegt. Während in früheren Zeiten die einen eine gedruckte Zeitung herausgaben, die anderen einen Radiosender auf einer UKW-Frequenz betrieben und die nächsten mit einem Fernsehsender ein lineares Programm ausstrahlten, hat sich die Situation heutzutage drastisch verändert.

Im Internet haben sich neue Möglichkeiten des Verbreitens von Inhalten und Programmen ergeben. Seien es Privatpersonen oder Unternehmen, die ihre Beiträge in Bild und Ton dort einer beliebigen Zahl von Nutzern zu einer beliebigen Zeit präsentieren, oder eben Anbieter, die bisher eine gedruckte Zeitung herausgeben oder ein Radio- oder Fernsehprogramm produziert haben. Oder gar Anbieter, die versuchen politische oder andere Propaganda und oder Hass und Fake News zu verbreiten, all das ist heute im Internet verfügbar und zu jeder Tageszeit abrufbar.

In der medienpolitischen Diskussion hat sich daher schon lange die Frage gestellt, ob und wann derartige Angebote im Internet auch einen Charakter haben, der eine Regulierung im Sinne des klassischen Rundfunkbegriffs zur Folge haben muss. Denn die Reichweite mancher Angebote und Plattformen im Netz gehen in die zig Millionen. Dabei stellt sich dann auch die Frage, ob und wie Angebote im Internet auf bestimmten Plattformen diskriminierungsfrei auffindbar sind und wie die Urheberrechte gewahrt bleiben können.

Der neue Medienstaatsvertrag versucht, darauf eine Antwort zu geben, gilt er doch nun auch für Online-Plattformen wie Smart TVs, soziale Medien und Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, aber nicht selbst produzieren. Es geht bei dem neuen Medienstaatsvertrag auch um Transparenz, nach welchen Algorithmen Plattformen im Medienbereich vorgehen. So sollen die Angebote diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen, die Plattformen dürfen also nicht bestimmte Inhalte ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken. Sie dürfen auch technisch nicht ohne eine Einwilligung verändert werden, und Werbung darf nicht ohne Einwilligung die Medieninhalte überlagern.

An den Regelungen dieses Staatsvertrages gibt es natürlich auch Kritik, die auch hier eine Wettbewerbsverzerrung sieht, die Regeln des Vertrages nicht (mehr) auf der Höhe der Zeit oder in Widerspruch zu EU-Recht, wie der E-Commerce-Richtlinie sieht. An der Kritik ist sicherlich auch etwas dran, schon weil die Verhandlungen und Beschlussfassung des Staatsvertrages einige Jahre haben ins Land gehen lassen, so der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, der die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Medienstaatsvertrag u.a. damit begründet hat, dass die vorgenannten Umstände es auf jeden Fall geboten erscheinen lassen, den nunmehr fast 30 Jahre alten Rundfunkstaatsvertrag durch diese neue Regelung zu ersetzen.

Gleichzeitig ermahnte Goiny aber auch den Regierenden Bürgermeister, mit der zeitgemäßen Weiterentwicklung dieses Vertrages nicht allzu lange zu warten.

Wir in den Sozialen Medien