Unabgestimmt und unzureichend – die Umsetzung der Versprechen von Rot-rot-grün aus den Haushaltsberatungen

Mit dem "Haushaltsumsetzungsgesetz“ will der rot-rot-grüne Senat diverse Versprechen aus den Haushaltsberatungen des letzten Jahres umsetzen.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, hat in der Parlamentsdebatte kritisiert, dass das Gesetz im Vorfeld nicht den Gewerkschaften zur Stellungnahme vorgelegt wurde, wozu der Senat aber verpflichtet ist, für die tarifrechtlichen Regelungen die Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder nicht vorliegt und für die Entnahme aus der Versorgungsrücklage das zuständige Gremium mit dem Vorgang nicht befasst wurde. Die CDU-Fraktion erwartet dafür eine Erklärung und das Vorlegen der entsprechenden Unterlagen zur Sitzung des Hauptausschusses am 27. Mai 2020.

Mit dem Gesetz regelt der Senat auch die sog. Hauptstadtzulage. Diese war gedacht als zusätzlicher Ausgleich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, um Besoldungs- und Vergütungsrückstände auszugleichen. Die CDU-Fraktion kritisiert, dass diese Regelung zur Beseitigung von Rückständen bei der Vergütung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unzureichend ist, weil diese Zulage nicht ruhegehaltsfähig ist und außerdem nur bis 2025 befristet ist. Die Hauptstadtzulage ist aus Sicht der CDU eine Mogelpackung!

Die CDU-Fraktion hatte daher in den vergangenen Jahren in den Haushaltsberatungen wiederholt gefordert und mit Vorschlägen zur Finanzierung unterlegt, dass die Berliner Beamten perspektivisch nach dem Niveau der Bundesbesoldung besoldet werden sollten. Christian Goiny räumt ein, dass durch die Situation infolge der Corona-Krise dafür nun ein längerer Zeitraum erforderlich sein dürfte.

Mit der Verlängerung der Brennpunktzulage setzt Rot-rot-grün aus Sicht der CDU die falschen Schwerpunkte in der Bildungspolitik fort und mit dem Geld für die Reinigung von Parks und Grünanlagen wären die Bezirke auch in der Lage gewesen, diese Aufgabe zu erledigen.

Begrüßt wird von der CDU dagegen die Einführung der B-Besoldung in den Bezirken, weil damit ein wichtiger Beitrag geleistet wird, qualifiziertes Personal für die Bezirksverwaltung zu gewinnen, so Christian Goiny. Insbesondere für die bezirklichen Gesundheitsämter ist das auch aktuell von Bedeutung.

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