Antrag: Parkregelung Holbeinstraße

Beschluss 762/VI der 35. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.02.2025

Die BVV hat beschlossen: Der Antrag ist abgelehnt.

Der Antrag ist mit den Stimmen der Grünen, SPD und FDP abgelehnt worden!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Holbeinstraße das PKW-Parken mit 2 Rädern auf dem Unterstreifen anzuordnen und für die entsprechende Beschilderung zu sorgen.

Begründung:

Die Holbeinstraße in Lichterfelde ist eine Wohnstraße mit einem geringen Querschnitt. Über Jahre konnten insbesondere die Anlieger ihre Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Unterstreifen abstellen, ohne vom Ordnungsamt gemaßregelt zu werden. Seit kurzem aber werden vom Ordnungsamt Verwarnungsgelder verhängt. Seitdem wird nun mit 4 Rädern geparkt, mit der Folge, dass die ohnehin nicht sehr breite Fahrspur weiter verengt wird. Mittlerweile häufen sich die gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr und z.T. erhebliche Beschädigungen an abgestellten Fahrzeugen. Um diese, insbesondere für die Anlieger, unhaltbare Lage zu beseitigen, ist die oben beantragte Maßnahme notwendig und passt sich im Übrigen an die Parkregelungen in den benachbarten Straßen an.

Der Antrag wurde am 14.11.2024 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Grünanlagen, Natur, Umwelt beraten und bei Zustimmung von CDU, 1 Bürgerdeputierter und Enthaltung von FDP mehrheitlich abgelehnt.

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Dr. Bone-Winkel *Ausschussvorsitzende

Der Antrag wurde am 30.01.2025 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von CDU sowie 2 Bürgerdeputierte mehrheitlich abgelehnt.

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Kronhagel *Ausschussvorsitzender

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